Ab Montag dürfen wir auch unseren Innenraum wieder öffnen. Das Schutzkonzept wurde entsprechend angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
- Maskenpflicht: Sobald die Gäste am Tisch sitzen, dürfen sie die Maske ablegen.
- Grösse der Gästegruppen: Im Aussenbereich dürfen sich bis zu sechs Personen, im Innenbereich bis zu vier Personen als Gästegruppe an einen Tisch setzen.
- Veranstaltungen dürfen grundsätzlich mit bis zu maximal 50 Personen durchgeführt werden.
- Bei Veranstaltungen vor Publikum in Restaurationsbetrieben (bspw. Public Viewing oder Konzert) gilt neben den Vorgaben des Branchen-Schutzkonzeptes eine Personenobergrenze von 100 Personen (Innenbereich) respektive 300 Personen (Aussenbereich)
- Die Sperrstunde (23.00 Uhr bis 6.00 Uhr) wird aufgehoben.
Weiterhin gilt:
- Eine Sitzpflicht während der Konsumation
- Mindestabstände oder Trennwände zwischen den Gästegruppen
- Die Kontaktdaten aller Gäste müssen erhoben werden.
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